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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Diese AGB gelten, wenn Sie mich als Verbraucher beauftragen, also privat. Für Aufträge als Unternehmer gelten die AGB für Unternehmer.

Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern Christopher David Fuhrmann, Fotograf und Videograf (im Folgenden „Fotograf“), ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
  2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  3. Angebote des Fotografen sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Fotografen (auch per E-Mail) zustande.
  4. Wo diese AGB Schriftlichkeit verlangen, genügt eine E-Mail.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vom Fotografen auftragsgemäß hergestellte Videoaufnahmen (Filmwerke und Laufbilder im Sinne des Urheberrechtsgesetzes) sinngemäß; Bestimmungen über Lichtbilder und Bilddateien gelten entsprechend für Videos und Videodateien.

Urheberrechtliche Bestimmungen

  1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 3, 73 ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Der Vertragspartner erwirbt eine einfache (nicht exklusive), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Verwendungszweck; im Zweifel ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Mangels anderer Vereinbarung umfasst sie die private, nicht kommerzielle Nutzung der gelieferten Lichtbilder, einschließlich der Veröffentlichung in privaten Social-Media-Profilen mit Namensnennung gemäß Punkt 2.2. Jede kommerzielle Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Nutzungsbewilligung umfasst nicht die Verwendung der Lichtbilder zum Training von KI-Systemen oder als Vorlage für KI-generierte Inhalte.
  2. Der Vertragspartner ist bei jeder Veröffentlichung (z. B. in sozialen Medien, auf Websites oder in Druckwerken) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: „Foto: © Christopher Fuhrmann“. In sozialen Medien ist die Herstellerbezeichnung in der Bildbeschreibung anzubringen (Name oder Verlinkung des Profils des Fotografen), bei Formaten ohne Bildbeschreibung (z. B. Stories) sichtbar im Bild. Eine Markierung, die erst durch Antippen sichtbar wird, genügt nicht. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
  3. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist. Veränderungen mit KI-Werkzeugen (z. B. Hinzufügen, Entfernen oder Austauschen von Bildinhalten) bedürfen jedenfalls der Zustimmung des Fotografen.
  4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars als erteilt. Fehlt die Namensnennung nach Punkt 2.2, fordert der Fotograf den Vertragspartner zunächst auf, sie innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen; gesetzliche Ansprüche bei fortgesetzter oder schwerwiegender Verletzung bleiben unberührt.

Bilddateien, Lieferung und Archivierung

  1. Der Vertragspartner erhält die im Angebot vereinbarten Aufnahmen; sofern nichts anderes vereinbart ist, trifft der Fotograf die Auswahl und liefert die Aufnahmen bearbeitet in einem gängigen Dateiformat (z. B. JPEG bzw. MP4). Rohdaten (z. B. RAW-Dateien oder ungeschnittenes Videomaterial) und nicht ausgewählte Aufnahmen werden nicht herausgegeben. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, digital über einen zeitlich befristeten Download-Link. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
  2. Die Weitergabe von Lichtbildern an Dritte zu deren eigener Nutzung (z. B. an Locations, Dienstleister oder Unternehmen) ist nur mit Zustimmung des Fotografen gestattet. Die Weitergabe an Familie und Freunde zu deren privatem Gebrauch bleibt zulässig.
  3. Der Fotograf archiviert die Aufnahmen freiwillig und ohne Rechtspflicht; ein Anspruch des Vertragspartners auf Archivierung oder erneute Herausgabe besteht nicht. Sind archivierte Dateien noch vorhanden, kann der Fotograf sie gegen gesondertes Entgelt erneut bereitstellen. Näheres zur Aufbewahrung und Löschung steht in der Datenschutzerklärung des Fotografen (Abschnitt „Speicherdauer“). Der Vertragspartner ist für die Sicherung der an ihn gelieferten Dateien selbst verantwortlich.

Kennzeichnung

  1. Der Fotograf ist berechtigt, die Aufnahmen mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen, insbesondere in den Metadaten der Dateien (z. B. IPTC). Vorschau- und Auswahlbilder darf er auch sichtbar im Bild kennzeichnen (z. B. mit einem Wasserzeichen); gelieferte Endbilder enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine sichtbare Kennzeichnung.
  2. Der Vertragspartner darf die in den Dateien enthaltenen Urheber- und Copyright-Angaben (Metadaten) weder entfernen noch verändern und hat sie bei Speicherung und Weitergabe zu erhalten, soweit dies technisch möglich ist. Entfernt eine Plattform Metadaten beim Hochladen automatisch (z. B. soziale Medien), liegt darin kein Verstoß; die Pflicht zur Namensnennung nach Punkt 2.2 bleibt unberührt.

Nebenpflichten

  1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und für die Zustimmung der Personen, die der Vertragspartner zur Aufnahme beizieht (z. B. Familie oder Gäste), hat der Vertragspartner zu sorgen; bei Feiern informiert er seine Gäste vorab darüber, dass fotografiert bzw. gefilmt wird. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, hält er den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
  2. Stellt der Vertragspartner dem Fotografen Material zur Bearbeitung oder Verwendung zur Verfügung (z. B. fremde Lichtbilder, Logos, Texte oder Musik), so versichert er, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  3. Für vom Vertragspartner gewählte Aufnahmeorte sorgt dieser für den Zugang und für allenfalls erforderliche Genehmigungen (z. B. Foto- oder Drehgenehmigungen).

Verlust und Beschädigung

  1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen bietet der Fotograf, sofern möglich, die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen an; die gesetzlichen Ansprüche des Vertragspartners bleiben unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nicht; dies gilt nicht für Personenschäden und nicht für die Verletzung von Hauptleistungspflichten, insbesondere die Herstellung und Lieferung der vereinbarten Aufnahmen.
  2. Für vom Vertragspartner übergebene Gegenstände (z. B. Vorlagen oder Requisiten) haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für wertvolle Gegenstände empfiehlt sich eine Versicherung durch den Vertragspartner.

Vorzeitige Auflösung und Verhinderung

  1. Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    • ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;
    • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder eine Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet;
    • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
    • der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, etwa die Zahlung eines fälligen Teilbetrags oder Mitwirkungspflichten.

    Löst der Fotograf den Vertrag aus einem Grund auf, den der Vertragspartner zu vertreten hat, gilt Punkt 9.4 sinngemäß.

  2. Ist der Fotograf aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt), an der Durchführung eines Termins verhindert, bietet er einen Ersatztermin oder – mit Zustimmung des Vertragspartners – einen gleichwertigen Ersatzfotografen an. Ist beides nicht möglich, kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

Leistung und Gewährleistung

  1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann zur Unterstützung Dritte (z. B. Assistenten) beiziehen; die Ausführung durch einen anderen Fotografen erfolgt nur mit Zustimmung des Vertragspartners. Sofern der Vertragspartner keine Vorgaben macht, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Bildbearbeitung, die Auswahl des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet; bei offenbar unrichtigen Anweisungen gilt dies nur, wenn der Fotograf den Vertragspartner davor gewarnt hat (§ 1168a ABGB). Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nicht; dies gilt nicht für Personenschäden und nicht für die Verletzung von Hauptleistungspflichten.
  3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für Umstände aus seiner Sphäre, etwa die rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten oder den Ausfall von Personen, die er zur Aufnahme beizieht. Muss ein Außentermin wetterbedingt verschoben werden, vereinbaren die Vertragsteile einen Ersatztermin.
  4. Drohnenaufnahmen erfolgen nur, soweit sie luftfahrtrechtlich zulässig und nach Einschätzung des Fotografen sicher möglich sind (z. B. Wetter, Luftraum, Abstand zu Personen); diese Entscheidung trifft der Fotograf vor Ort. Für vom Vertragspartner gewählte Orte holt dieser die Zustimmung der Grundeigentümer bzw. Veranstalter ein. Ist eine Drohnenaufnahme aus diesen Gründen nicht möglich, wird sie nach Möglichkeit nachgeholt; andernfalls wird das dafür vereinbarte Entgelt nicht verrechnet.
  5. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unterschiedliche Farbdarstellungen auf verschiedenen Bildschirmen oder im Druck sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel der Aufnahmen dar.
  6. Vereinbarte Aufnahmetermine sind für beide Seiten verbindlich. Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Frist.
  7. Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen in Videos enthaltene Musik nur im Rahmen der jeweiligen Musiklizenz. Die öffentliche Aufführung oder Sendung von Musikwerken (z. B. bei Veranstaltungen, im Fernsehen oder im Kino) ist davon nicht umfasst und – soweit erforderlich – vom Vertragspartner gesondert zu lizenzieren (z. B. bei AKM oder GEMA).

Werklohn / Honorar

  1. Mangels anderer Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seiner bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
  2. Kosten für Material, Reisen und Aufenthalt sowie für Leistungen Dritter (z. B. Visagisten oder Requisiten) werden gesondert verrechnet, sofern sie im Angebot ausgewiesen sind.
  3. Wünscht der Vertragspartner nach Auftragserteilung Änderungen oder zusätzliche Leistungen (z. B. weitere Bearbeitungen, Beratung oder Organisation), werden diese nach vorheriger Information über die Kosten gesondert verrechnet.
  4. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen das vereinbarte Entgelt zu; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat (§ 1168 ABGB). Für wetterbedingte Terminverschiebungen (Punkt 8.3) entstehen dem Vertragspartner keine Kosten.
  5. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  6. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Fotografen sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen des Fotografen stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Fotografen anerkannt wurden.

Lizenzhonorar

  1. Für Nutzungen, die über die private Nutzung nach Punkt 2.1 hinausgehen, steht dem Fotografen ein gesondertes Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe zu.

Zahlung

  1. Mangels anderer Vereinbarung ist nach der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu leisten; das Resthonorar wird nach der Lieferung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
  2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
  3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (4 % jährlich) zu verrechnen.

Datenschutz

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.

Verwendung der Aufnahmen zur Eigenwerbung des Fotografen

  1. Eine Verwendung der Aufnahmen zur Bewerbung der Tätigkeit des Fotografen (z. B. auf seiner Website, in seinem Portfolio oder in sozialen Medien) erfolgt nur, wenn der Vertragspartner dem gesondert zugestimmt hat, etwa durch Wahl der entsprechenden Option im Angebot. Für andere abgebildete Personen gilt dies nur mit deren eigener Zustimmung, bei Minderjährigen zusätzlich mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften

  1. Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) oder außerhalb der Geschäftsräume des Fotografen geschlossen, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift (§ 18 FAGG). Greift für einen Auftrag eine solche Ausnahme, weist der Fotograf im Angebot darauf hin. Einzelheiten enthält die folgende Widerrufsbelehrung.
  2. Beginnt der Fotograf auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners (z. B. per E-Mail) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, hat der Vertragspartner im Fall des Widerrufs einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vor Ablauf der Frist vollständig erbracht wurde und der Vertragspartner zuvor bestätigt hat, dass ihm dieser Verlust bekannt ist.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Christopher David Fuhrmann, Brudergarten 9, 8775 Kalwang, Österreich, Tel. +43 664 341 33 32, E-Mail: chris@chrisfuhrmann.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Das Muster-Widerrufsformular ist diesen AGB als Anhang beigefügt.

Schlussbestimmungen

  1. Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in deren Sprengel der Vertragspartner seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Vertragspartner, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates erhalten. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Der Fotograf nimmt nicht an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Anhang: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Christopher David Fuhrmann, Brudergarten 9, 8775 Kalwang, Österreich, E-Mail: chris@chrisfuhrmann.at:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
  • Bestellt am:
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

Stand: Oktober 2026

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